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Privatverkauf im Netz: Was sind Gewährleistung, Garantie und Widerrufsrecht?: Online verkaufen: Was muss man rechtlich beachten?

Eben mal auf Kleinanzeigen- oder Auktionsportalen im Netz gebrauchte Dinge verkaufen, die du nicht mehr benötigst und dabei noch ein paar Euro verdienen? Ist praktisch, birgt aber Fallen, wenn du die rechtlichen Regeln nicht kennst, die für Käufer und Verkäufer gelten. Wir verraten dir, worauf es ankommt.

Redakteurin Charlotta Witte OEVB
von Charlotta Witte21 September, 2023

Wenn du online etwas kaufst, ist die Unterscheidung wichtig, ob der Verkäufer ein Privatanbieter oder ein gewerblicher Händler ist. Privatanbieter sind gesetzlich in der Regel nicht verpflichtet, einmal gelieferte Produkte zurückzunehmen oder Garantien anzubieten. Auch deshalb musst du vor dem Kauf ganz genau hinsehen und eventuell Fragen stellen. Denn nur wenn der Verkäufer grob falsche Angaben zum Zustand des Artikels macht, kannst du möglicherweise vom Kauf zurücktreten.

Welche Rechte hast du als Käufer?

Anders ist es bei gewerblichen Händlern. Für sie gilt das Fernabsatzgesetz. Während du im Laden ein Produkt genau begutachten und Kleidung anprobieren kannst, ist das bei Internetbestellungen erst nach der Lieferung möglich. Deshalb hast du 14 Tage lang ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das heißt: Binnen dieses Zeitraums kannst du ohne Angabe von Gründen den Artikel zurückschicken und der Käufer ist verpflichtet, dein Geld zu erstatten. Unter Umständen musst du die Kosten für den Rückversand aber selbst tragen, denn nicht jeder Händler übernimmt das. 

Hinzu kommt die gesetzliche Gewährleistung, die zwei Jahre dauert. Wenn an einem gekauften Produkt in diesem Zeitraum Mängel auftreten, muss der Händler das Produkt zurücknehmen bzw. umtauschen. Ganz wichtig: Viele Händler versuchen in so einem Fall, die Verantwortung zum Hersteller zu schieben und sagen, sie seien nicht zuständig. Das ist falsch! Die Gewährleistung muss immer der Händler abwickeln, bei dem man gekauft hat. Auch deshalb ist es so wichtig, den Kassenzettel bzw. die Rechnung aufzubewahren. 

Etwas anderes ist die Garantie. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Viele Hersteller bieten eine Garantie an, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Wenn du zum Beispiel eine Waschmaschine mit fünf Jahren Garantie kaufst, und sie geht nach drei Jahren kaputt, kannst du dich an den Hersteller wenden. Er muss das Gerät dann entweder reparieren oder ersetzen – aber eben nur, wenn er von sich aus diese Garantieleistung anbietet. 

Was du beachten musst, wenn du im Netz etwas verkaufst?

Was aber gilt im umgekehrten Fall? Wenn du selbst etwas im Internet verkaufen möchtest? Welche Verpflichtungen hast du dann? 

Zuerst einmal kommt es drauf an, dass du den Gegenstand, den du anbieten möchtest, möglichst genau fotografierst und beschreibst und auch eventuell vorhandene Mängel erwähnst. Beim Formulieren eines verkaufsfördernden Texts kann dir vielleicht die KI helfen. Wenn ein Käufer eine Frage hat, gilt es, zügig, höflich und wahrheitsgemäß zu antworten und den Artikel nach Geldeingang umgehend zu verschicken. Wenn du diese Punkte beachtest, sollte eigentlich nichts schiefgehen, und vor allem: Es sollte keine Missverständnisse geben. Um sicherzustellen, dass der Artikel auch wirklich ankommt und du einen Nachweis darüber hast, ist versicherter Versand mit Sendungsverfolgung immer die beste Option, bei teureren Gegenständen ein Muss!

Du bist als Privatverkäufer zwar gesetzlich nicht verpflichtet, eine Gewährleistung zu bieten, um rechtlich ganz auf der sicheren Seite zu sein, ist es aber trotzdem sinnvoll, folgende Formulierung in der Artikelbeschreibung zu haben: „Dies ist ein Privatangebot unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ 

Muss man Privatverkäufe versteuern?

Aber wie viel darf man privat überhaupt verkaufen – und muss man das dem Finanzamt melden? In letzter Zeit kursiert im Netz das Gerücht, Privatverkäufe seien neuerdings steuerpflichtig. Das basiert auf einem Missverständnis. Gesetzlich hat sich diesbezüglich nichts geändert. Da aber immer mehr gewerbliche Händler, die Neuware anbieten, als vermeintliche Privatverkäufer unterwegs sind, um Steuern zu hinterziehen, sind die Plattformen wie ebay, Kleinanzeigen, Amazon und Co seit Jahresbeginn 2023 verpflichtet, eine Meldung ans Finanzamt zu machen, wenn Privatverkäufer binnen eines Jahres mehr als 30 Verkäufe machen oder mehr als 2000 Euro umsetzen. Das Finanzamt sieht sich den Fall dann genauer an. 

Und was gilt nun? 

Es ist relativ einfach: Private, gebrauchte Gegenstände darfst du nahezu unbegrenzt verkaufen. Es ist auch egal, wie viel Geld du damit einnimmst, denn Privatverkäufe sind steuerfrei.

Als Privatverkauf gilt der Verkauf eines Artikels, den man länger als ein Jahr besitzt. Wenn du also im Januar 2022 ein Handy gekauft hast und es im Sommer 2023 wieder verkaufst, ist das steuerfrei. Selbst, wenn du Gewinn machst. Wenn du hingegen ein Produkt kaufst und es nach weniger als einem Jahr mit Gewinn wiederverkaufst, ist das ein Geschäft mit Gewinnerzielungsabsicht. Mit so etwas darfst du aktuell nicht mehr als 720 Euro pro Jahr einnehmen – ansonsten sind die Einnahmen steuerpflichtig. Im Zweifel wird das Finanzamt einen Nachweis haben wollen. Dafür reichen Kassenbelege oder Quittungen (noch ein guter Grund, sie lange aufzubewahren). Das gilt übrigens nicht nur online, sondern auch, wenn du auf dem Flohmarkt etwas verkaufst.

Und was ist, wenn du alle Regeln beachtest und trotzdem mal etwas schiefgeht? Wenn du als Käufer zum Beispiel Opfer von Betrügern wirst? Erste Hilfe in so einem Fall bekommst du in unserem Artikel über Online-Abzocker und wie man sie erkennt. Reingefallen beim Online-Shopping

Doch egal, wie vorsichtig man im Netz unterwegs ist, schiefgehen kann immer etwas. Ob man auf einen Betrüger beim Online-Shopping reinfällt, gehackt oder Opfer eines Identitätsdiebstahls wird– die Abzocker werden leider nicht nur immer dreister, sondern auch immer besser. Absichern kannst du dich mit einer Cyberversicherung, die in all diesen Fällen Hilfe verspricht.

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