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Worauf es beim Wiedereinstieg in den Beruf für Eltern ankommt: Zurück in den Job nach der Elternzeit

Ob man nach der Elternzeit im Job direkt wieder voll durchstartet oder es erstmal langsam angehen lässt, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Ob die Rückkehr an den Arbeitsplatz einfach oder holprig abläuft hat hingegen auch viel damit zu tun, wie gut die Kommunikation mit dem Arbeitgeber funktioniert. Wir geben Tipps und haben mit DGB-Expertin Silke Raab über häufig vorkommende Probleme gesprochen.

Redakteur Merlin Nolte
von Merlin Nolte1 September, 2023

Wenn du ein Kind bekommst, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Das heißt, dass du (und auch dein Partner) bis zu 36 Monate lang, also bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs des Kindes, eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen kannst. Arbeitgeber sind verpflichtet, das zu ermöglichen. Damit der Verdienstausfall in dieser Zeit kompensiert wird, gibt es das Elterngeld als staatliche Transferleistung. Was es damit auf sich hat, wie man es beantragt und worauf es sonst noch so ankommt während der Elternzeit, haben wir hier ausführlich erklärt. 

Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes wird der mögliche Zeitrahmen allerdings nur selten voll ausgeschöpft. Demnach nehmen Frauen im Schnitt zur Zeit rund 14,6 Monate, Männer nur 3,6 Monate Elternzeit. Das kann natürlich die unterschiedlichsten Gründe haben. Manche wollen schnell wieder in den Job. Andere müssen es sogar, weil unter Umständen sonst das Geld nicht ausreicht. Klar wird aber auch: Noch immer sind es vor allem Frauen, die sich die größte Zeit für den Nachwuchs nehmen, während die meisten Männer weiter arbeiten – obwohl sie genauso die Möglichkeit hätten, sich für die Kinderbetreuung eine längere Pause zu nehmen. 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht selbstverständlich

Es kann aber auch ganz andere Ursachen haben, weiß Silke Raab vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): „Zur Diskriminierung gibt es leider keine validen Zahlen. Es gibt aber einige Studien, wie zum Beispiel die Frankfurter Karrierestudie, die Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes über Diskriminierungserfahrungen von fürsorgenden Erwerbstätigen oder die Onlinebefragung zur betrieblichen Umsetzung des Mutterschutzes durch den DGB, die etliche Fälle beschreiben. So haben wir etwa erfahren, dass es oft schon beim obligatorischen Vorgespräch hakt und Schwangere das Gefühl haben, nicht alle wesentlichen Informationen zu erhalten oder eigene Wünsche formulieren zu können – oder mit ihren Erwartungen auf Granit zu beißen, weil es keine Kompromisslinien gibt. Immer wieder kommt es auch vor, dass Gehaltserhöhungen verschoben werden oder ausfallen oder Karriereschritte sich verzögern. Man glaubt es kaum, aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist längst noch nicht überall in der Arbeitswelt selbstverständlich.“

Damit es möglichst reibungslos läuft, solle „man sich so früh wie möglich Gedanken machen“, erläutert Silke Raab. Am besten schon zu Beginn der Schwangerschaft. „Ab da sollte man mit dem zweiten Elternteil, aber auch mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin sprechen und sich zuvor überlegen, wie man die neue Zeit mit Kind oder Kindern gestaltet, denn vieles ändert sich: der Tagesablauf, die Alltagsroutine, die Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit.“ 

Was der Arbeitgeber tun muss

Einige Rahmenbedingungen legt das Mutterschutzgesetz fest. Zum Beispiel die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das heißt, er muss schauen, ob und inwiefern es am Arbeitsplatz Umstände gibt, die die Gesundheit der werdenden Mutter sowie des ungeborenen Kindes beeinträchtigen könnten. Dann muss er gegebenenfalls Details und Abläufe ändern, um mögliche Risiken auszuräumen. Außerdem gilt während der Schwangerschaft und der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz, um sicherzustellen, dass schwangere Frauen beziehungsweise junge Mütter nicht den Arbeitsplatz verlieren. Eine weitere Verpflichtung des Arbeitgebers ist ein Gespräch mit der werdenden Mutter. „Dieses Gespräch ist die beste Gelegenheit“, erläutert Silke Raab, „auch die eigenen Vorstellungen zu artikulieren und zum Beispiel dem Betrieb zu signalisieren, dass man in den Job zurückkehren will. Das Thema Teilzeit sollte man auch hier bereits ansprechen. Außerdem muss die Elternzeit frühzeitig beantragt werden. In Details werden dann im besten Fall Kompromisse gefunden, die für beide Seiten funktionieren und passen. An dem Gespräch können wenn gewünscht auch Betriebs- oder Personalrat teilnehmen.“

Aber was ist, wenn sich im direkten Gespräch über bestimmte Punkte keine Einigung erzielen lässt oder deine Vorstellungen sehr stark von denen deines Arbeitgebers abweichen? Das kommt leider immer mal wieder vor. Und auch, dass Absprachen nicht eingehalten werden, kann leider passieren.

Wo man bei Konflikten Unterstützung bekommt

Je nach Betrieb rät Silke Raab dazu, sich zum Beispiel an die Betriebsräte oder die Personalräte zu wenden: „Dort kann man um Unterstützung bitten und schildern, was man möchte, was abgesprochen ist und wo es hakt. Im öffentlichen Dienst unterstützen auch fast überall gut etablierte Gleichstellungsbeauftragte. Schwieriger wird es, wenn all diese Anlaufstellen nicht vorhanden sind. Dann kann eventuell die Betriebsärztin helfen oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch an die Aufsichtsbehörden, die die Einhaltung des Mutterschutzes überwachen, kann man sich wenden. Außerdem hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Servicetelefon, bei dem man weiterführende Tipps erhalten kann. Gewerkschaftsmitglieder können sich auch direkt an ihre Gewerkschaft wenden.“

Das Servicetelefon des BMFSFJ erreichst du an Werktagen zwischen 9 Uhr und 18 Uhr unter der Nummer 030 201 791 30. 

In der Elternzeit Kontakt zum Unternehmen halten

Abgesehen von all diesen rechtlichen Fragen gibt es aber noch weitere Dinge zu beachten. Es ist zum Beispiel ganz normal, wenn du im Laufe der Elternzeit das Gefühl hast, eingerostet zu sein und dich zu fragen, ob du überhaupt wieder richtig in den Beruf zurückfindest. Immerhin kann in bis zu drei Jahren viel im Unternehmen passieren. Abteilungen werden umstrukturiert, Kunden gehen, neue kommen hinzu, Kollegen wechseln, Büros ändern den Standort, neue EDV-Systeme werden eingeführt – und vieles mehr. Und auch die Frage der Doppelbelastung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit stellt sich zwangsläufig. 

„Idealerweise“, sagt Silke Raab, „bleibt man auch während des Mutterschutzes und der Elternzeit mit dem Betrieb in Kontakt. In manchen Betrieben gibt es die Möglichkeit, auch in der Elternzeit über betriebliche Entwicklungen informiert zu werden oder an Fortbildungen oder Events wie der betrieblichen Weihnachtsfeier oder dem Betriebsausflug teilzunehmen.“

Die richtige Balance zwischen Job und Kinderbetreuung

Damit bleibst du Up-To-Date. Außerdem kannst du Kollegen bitten, dich über Änderungen zu informieren, damit du bei der Rückkehr vorbereitet bist. Und bei der Gelegenheit bietet sich auch der Austausch mit anderen Müttern und deren Erfahrungen in und nach der Elternzeit an. Und auch für die Kinderbetreuung will vorgesorgt sein. Es ist zum Beispiel gut zu, wissen, dass man nicht ab dem ersten Kita-Tag wieder problemlos ins Büro kann, denn meist beginnt die Kita mit einer Eingewöhnungswoche, in der die Mutter mit dabei und das Kind noch nicht den ganzen Tag in der Betreuung ist. Flexibler ist man hingegen mit einer Tagesmutter. 

Egal, ob man sofort wieder in Vollzeit oder vorübergehend in Elternteilzeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt: Es ist wichtig, sich nicht sofort zu sehr unter Druck zu setzen, sondern Schritt für Schritt in den Arbeitsalltag hineinzufinden. Das hilft auch dabei, die richtige Balance zu finden und Job und Kinderbetreuung mit dem Arbeitgeber und Lebenspartner abzustimmen.  

„Ein Tipp für alle, die sich noch in der Bewerbungsphase befinden“, fügt Silke Raab zum Schluss an: „Beim Vorstellungsgespräch offen nachfragen, wie es das Unternehmen mit der Elternzeit hält und was es Beschäftigten mit Familienaufgaben anbietet. Dann bekommt man schon mal einen Eindruck, der für die Wahl des Arbeitgebers eine wichtige Rolle spielen kann.“ 

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