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Arbeitsrecht und Arbeitsschutz : Überstunden – zu wie viel zusätzlicher Arbeit bin ich verpflichtet?

Überstunden gelten in vielen Berufszweigen als normal. Aber ist jede Form der Mehrarbeit auch rechtlich zulässig? Und was gilt für Berufsanfänger oder Praktikanten? Wir werfen einen Blick ins Arbeitsrecht und geben Tipps, worauf man achten soll und ab wann der Chef Grenzen überschreitet. Zur Einordnung sprechen wir mit dem Abteilungsleiter Personalbetreuung der VGH.

Redakteurin Charlotta Witte OEVB
von Charlotta Witte10 August, 2023

Arbeitsrecht ist ein schwieriges und trockenes Thema, mit dem sich die wenigsten intensiv befassen. Aber spätestens, wenn du in den Berufsalltag startest, ist es hilfreich, zumindest einen groben Überblick über deine Rechte als Arbeitnehmer zu haben und zu wissen, an wen du dich wenden kannst, wenn es einmal Probleme geben sollte.

1,3 Milliarden Überstunden im Jahr 

Eine Frage, die im Arbeitsleben immer wieder auftaucht, ist die nach den Überstunden. Wie man dazu steht, hängt nicht nur davon ab, welchen Job man macht und wie fordernd dieser ist, sondern auch von der persönlichen Haltung. Während der eine sich gerne reinhängt und freiwillig länger arbeitet, um möglichst schnell Karriere zu machen, möchten andere lieber pünktlich in den Feierabend, zum Beispiel um mehr Zeit mit der Familie zu verbringen: Stichwort Work-Life-Balance.

Wie relevant Überstunden in Deutschland sind, zeigt ein Blick in die Statistik. Laut den Daten des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2022 rund 583 Millionen bezahlte und rund 702 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet. Zur Einordnung: Das ergibt etwa 730.000 Vollzeitarbeitsplätze. Im Schnitt entfallen auf jeden Arbeitnehmer in Deutschland damit rund 31 Überstunden pro Jahr. Was man in der Statistik aber auch deutlich sieht: Früher war es noch viel mehr. In den letzten zwanzig Jahren ist die Anzahl der geleisteten Überstunden sichtlich gesunken. 

Wie lange man arbeiten darf, regelt das Arbeitszeitgesetz

Die für dich maßgebliche Frage lautet: Was gilt rechtlich? Und bringt dir das vielleicht neben der zusätzlichen Arbeit auch Vorteile?

Das Fundament hierzu liefert das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Darin ist festgelegt, dass die Arbeitszeit in einem Vollzeitjob pro Tag in der Regel nicht länger als acht, in der Woche nicht mehr als 40 Stunden betragen soll. In gewissem Rahmen sind Ausnahmen von bis zu maximal zehn Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche möglich. Ganz wichtig: Diese Zeiten dürfen nicht willkürlich gelegt sein. Denn zwischen zwei Arbeitstagen müssen laut Gesetz mindestens elf Stunden Pause liegen. Das heißt: Wenn man beispielsweise in der Spätschicht bis 21 Uhr am Arbeitsplatz bleibt, darf man am Folgetag frühestens um 8 Uhr wieder beginnen. 

Apropos Pause: Wer länger als sechs Stunden arbeitet, hat nicht nur ein Anrecht auf 30 Minuten Pause, sondern ist dazu sogar verpflichtet. Ab neun Stunden Arbeitszeit sind es 45 Minuten Pause, die eingehalten werden müssen. Pausenzeiten müssen vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden. Im Detail ist das im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. 

Überstunden oder Mehrarbeit – wo ist der Unterschied?

Damit es nicht zu Verwirrung kommt, sollte man den Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit kennen, denn das sind rechtlich unterschiedliche Begriffe, wie Lutz Melde erläutert, der bei der VGH als Abteilungsleiter Personalbetreuung arbeitet: „Von Überstunden spricht man, wenn die tarifliche Arbeitszeit überschritten wird. Von Mehrarbeit, wenn die Grenze von acht Stunden täglich nach dem Arbeitszeitgesetz überschritten wird.“ Umgangssprachlich wird das nur selten unterschieden. 

„Sehr häufig“, sagt Melde, „finden sich Regelungen zur Mehrarbeit in Tarifverträgen wieder. Dort ist dann meistens die Vergütung von Mehrarbeit mit Zuschlägen geregelt.“

Und das ist ein wichtiges Stichwort: Wie sieht es bei Mehrarbeit und Überstunden finanziell aus? Das kommt drauf an. Und zwar einerseits darauf, ob es im Unternehmen einen Tarifvertrag gibt, der das regelt. Und wenn es keinen gibt, kommt es drauf an, was im Arbeitsvertrag steht, also was Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander ausgehandelt haben. Die noch immer weit verbreitete Klausel, nach der Überstunden mit dem festen Monatsgehalt abgegolten sind, ist für den Arbeitnehmer natürlich die ungünstigste. Denn in dem Fall gibt es keinen Cent zusätzlich für Überstunden. 

Unbezahlte Überstunden, Zuschläge oder mehr Freizeit

Die Möglichkeiten für die Vergütung sind vielfältig. Man kann zum Beispiel aushandeln, dass eine bestimmte Anzahl an Überstunden im Monatsgehalt mit drin ist, es für darüber hinausgehende Arbeitszeit aber den vollen Stundenlohn oder gar einen höheren Stundenlohn gibt. Alternativ kann man auch die Option festlegen, dass man Überstunden „abfeiern“ kann, sich also anstelle von Bezahlung zusätzliche Freizeit nehmen. 

Zugegeben, das ist alles ziemlich kompliziert. Worauf soll man denn achten? Dazu sagt Lutz Melde: „Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind Schutzbestimmungen. Sie stellen sicher, dass Arbeitszeit nicht ausufert und sollen Überforderung vorbeugen. Dauerhaft können Überstunden keine Lösung sein, temporär jedoch eine gute Lösung.Angeordnete Überstunden müssen grundsätzlich vom Betriebsrat genehmigt werden. Nur dann gelten sie auch als solche.“

Und wie sieht es mit der Zeiterfassung und dem Nachweis aus? Hierzu sagt Melde: „Überwiegend wird Arbeitszeit heute elektronisch erfasst. Aktuelle Rechtsprechung geht deutlich in die Richtung, dass solche elektronischen Aufzeichnungen gefordert werden. Dann ist der Nachweis kein Problem. Viele Unternehmen führen auch Arbeitszeitkonten. In diesen Gleitzeitregelungen kann häufig unterschiedlich viel an den einzelnen Wochentagen gearbeitet werden. Wenn dann länger gearbeitet wird und ein Guthaben entsteht, ist das aber nicht automatisch Mehrarbeit.“ 

Bei Problemen kann der Betriebsrat helfen

Mehrarbeit wäre es nur dann, wenn die gesetzliche Höchstzeit laut ArbSchG überschritten wird. Und wie ist es bei Praktikanten und Azubis? „Besonderheiten gibt es für Jugendliche. Hier gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, dass den Rahmen bei der Dauer der Arbeitszeit noch etwas enger setzt als das Arbeitszeitgesetz.“ So dürfen Jugendliche bis 18 Jahren zum Beispiel nur maximal vierzig Stunden in der Woche arbeiten, nicht 48 wie Erwachsene.

Wenn es mal offene Fragen oder Probleme gebe, ist laut Melde erster „Ansprechpartner auf Unternehmensseite die Führungskraft. Sie kann meist einschätzen, ob die Situation dauerhaft oder vorübergehend ist. Die Arbeitnehmervertretung, also der Betriebs- oder Personalrat, sind ebenfalls Ansprechpartner, an die man sich wenden kann. Der Betriebs- oder Personalrat muss einer Verlängerung der Arbeitszeit zustimmen, damit sie wirksam wird. Das gilt auch bei angeordneten Überstunden. Ohne vorliegende Zustimmung darf nicht länger gearbeitet werden.“

Und wenn man trotz allem in eine Situation gerät, in der der Betriebsrat nicht helfen kann oder der Vorgesetzte sich querstellt? Wenn ein konstruktiver Austausch nicht mehr weiterhilft, weil der Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zu lösen ist? Dann landet der Fall meistens vor dem Arbeitsgericht und es wird für alle Seiten teuer. Da ist es gut, wenn man mit einer Berufs-Rechtsschutzversicherung abgesichert ist. 

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