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Finanzen: Panik vor der Steuererklärung? Aber nicht doch!

Früher oder später trifft es fast jeden: Die erste eigene Steuererklärung muss gemacht werden. Für viele lohnt sie sich erst ab dem ersten Gehalt, für einige schon während des Studiums. Manche erstellen die Steuererklärung allein, andere gehen zum Steuerberater und wieder andere nutzen eins der zahlreichen Tools und Programme. Wann sich eine Steuerklärung für euch lohnt und welche Möglichkeiten ihr habt, um sie möglichst stressfrei zu erstellen, das erfahrt ihr hier. 

von Lena Gröbe2 September, 2022
Das Wichtigste in 60 Sekunden

In eurer Einkommenssteuererklärung übermittelt ihr jegliche Einnahmen, die ihr innerhalb eines Jahres hattet, an das Finanzamt. Ihr übermittelt auch die Ausgaben, die zu einer Minderung eurer Steuerlast führen können. Aus eurem Steuerbescheid geht dann hervor, ob ihr Steuern zurückbekommt oder ob ihr welche nachzahlen müsst. Aber keine Sorge: Der erste Fall ist weitaus häufiger. Wenn ihr selbstständig arbeitet, dann seid ihr verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. In vielen anderen Fällen dürft ihr sie freiwillig einreichen. Dies ergibt vor allem dann Sinn, wenn ihr mit einer Rückerstattung rechnen könnt. Und: Auch in der Ausbildung kann sich die Abgabe einer Steuererklärung für euch rechnen. Sie lohnt sich aber vor allem dann, wenn ihr in der Zweitausbildung seid oder bereits sehr viel verdient. Um eine Steuererklärung zu erstellen, gibt es übrigens eine Menge an Unterstützung: Von Steuerberater bis -programm könnt ihr wählen, was am Besten zu euch passt.

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Die Steuererklärung ist so eine Sache. Nie hat einem irgendjemand gesagt, was das sein soll, diese sogenannte Einkommenssteuererklärung, und plötzlich betrifft es einen. Im Freundes- und Bekanntenkreis sagen auf einmal Leute: „Ich muss noch die Steuer machen“ und verdrehen dabei bedeutungsvoll die Augen. Ihr könnt euch wenig darunter vorstellen, habt euch lange vor davor gescheut und möchtet es jetzt doch endlich genau wissen? Kein Problem! Eine Steuererklärung zu erstellen, muss lange nicht so kompliziert sein, wie ihr denkt – wenn man weiß, wie’s geht.

Was ist überhaupt eine Einkommenssteuererklärung?

Eine Einkommenssteuererklärung ist der Nachweis, mit dem ihr sämtliche Einnahmen, die ihr innerhalb eines Jahres hattet, an das Finanzamt übermittelt. Die rechtliche Grundlage für diesen Nachweis ist das Einkommenssteuergesetz (EstG), in dem sämtliche Angaben zu Steuerformularen, Steuerklassen und weiteren Regularien benannt sind.

In der Steuererklärung werden aber nicht nur die steuerpflichtigen Einnahmen aufgelistet, sondern auch Ausgaben, die zu einer Minderung eurer Steuerlast führen können. Nach der Überprüfung der Steuererklärung durch das Finanzamt erhaltet ihr einen Steuerbescheid. In diesem könnt ihr die Berechnung eurer Steuerlast nachvollziehen. Und: Aus dem Steuerbescheid geht auch hervor, ob ihr Steuern nachzahlen müsst oder ihr Geld zurückbekommt. Es ist viel häufiger, dass Geld zurückgezahlt wird: Von 14,3 Millionen Steuerpflichtigen, die im Jahr 2018 eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, erhielten 12,6 Millionen eine Rückerstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 1.072 Euro. Ihr seht: Eine Steuererklärung abzugeben kann sich richtig lohnen.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jedes regelmäßige Einkommen zwingt euch zur Steuermeldung an das Finanzamt. Jährliche Einkommen unter dem Grundfreibeitrag von 10.347 Euro (Stand 2022) unterliegen nicht der Einkommenssteuerpflicht und ihr müsst dementsprechend keine Steuererklärung abgeben. Wie ihr eure Einkünfte dabei innerhalb der Monate verteilt, ist euch überlassen. Ab einer Überschreitung des Grundfreibetrags am Ende des Jahres seid ihr aber zur Zahlung der Einkommenssteuer verpflichtet. Das bedeutet jedoch nicht, dass ihr auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet seid. Diese ist nur in einigen Fällen zwingend erforderlich, kann sich in vielen anderen Situationen aber lohnen.

In den folgenden Fällen ist die Einkommensteuererklärung für euch verpflichtend:

  • Wenn ihr Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro pro Monat hattet
  • Wenn ihr selbstständig seid und mehr als 410 Euro monatlichen Gewinn macht
  • Wenn ihr mehrere parallele Arbeitslöhne habt (dies gilt nicht, wenn es sich um Minijobs handelt!)
  • Wenn ihr Freibeträge beim Lohnsteuerabzug (z.B. Werbekosten) beantragt habt
  • Wenn ihr Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld bekommt 
  • Wenn ihr Lohnersatzleistungen, beispielsweise Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten habt
  • Wenn ihr einen aktiven Wohnsitz im Ausland habt, aber in Deutschland steuerpflichtig seid

Aber: Auch, wenn ihr nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet seid, dürft ihr eine Erklärung einreichen. Dies lohnt sich besonders dann, wenn ihr viele Ausgaben von der Steuer absetzen und deshalb mit einer Rückerstattung rechnen könnt.

Wann lohnt sich eine freiwillige Abgabe?

Wenn ihr studiert, könnt ihr bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium steuerlich absetzen. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Bücher, Schreibwaren, den Computer oder ein Auslandssemester. Leider rechnet sich eine Steuererklärung häufig erst im Zweitstudium. 

Wenn ihr in der Erstausbildung (Erststudium oder Berufsausbildung ohne vorherigen Abschluss) seid, werden alle Kosten, die im Rahmen dieser Ausbildung anfallen, als sogenannte „Sonderausgaben“ betrachtet. Ausgaben für eine Zweitausbildung lassen sich hingegen als „Werbungskosten“ absetzen. Kosten „nur“ als Sonderausgaben absetzen zu können, hat einige Nachteile, daher ist diese Regelung sehr entscheidend.

Sonderausgaben werden nur dann von der Steuer abgezogen, wenn ihr eigene Einnahmen erzielt. Diese müssen über dem jährlichen Steuerfreibetrag von 10.347 Euro (Stand 2022) liegen. Da nur wenig Studierende so viel verdienen, gehen die meisten im Erststudium leider leer aus. Hinzu kommt, dass Ausgaben in der Erstausbildung nicht angesammelt und als Verlustvortrag geltend gemacht werden können. Eine Erstattung kann nur im selben Jahr, in dem die Kosten angefallen sind, in Anspruch genommen werden. Und: Der absetzbare Betrag für die Ausbildungskosten ist in der Erstausbildung auf 6.000 Euro beschränkt. Alle weiteren Ausgaben können nicht abgesetzt werden.

Anders und für viele vorteilhafter, läuft es in der Zweitausbildung. In einem Masterstudium oder einer zweiten Berufsausbildung könnt ihr eure Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Das ist in der Regel günstiger, denn ihr müsst im Gegensatz zur Erstausbildung kein Einkommen haben, um eure Ausgaben absetzen zu können. Alle Kosten können als Verlust für die Zukunft festgestellt werden und beim ersten Einkommen nach der Ausbildung die Steuer mindern. Durch diesen Verlustvortrag erhaltet ihr dann ein höheres Nettogehalt.

Was kann man von der Steuer absetzen?

Als Werbungskosten können alle Ausgaben abgesetzt werden, die ihr im Zusammenhang mit eurem Job hattet. Dazu zählen Fahrten zur Arbeit, Kosten für Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Fortbildungen und Telefon oder Internet.

In einigen Fällen können auch private Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Als Sonderausgaben könnt ihr beispielsweise Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Kinderbetreuungskosten und Ausbildungskosten in der Erstausbildung geltend machen. 

Auch mit Ausgaben rund um dein Zuhause kannst du Steuern sparen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die ihr zum Teil von der Steuer absetzen könnt, gehören zum Beispiel Handwerkerleistungen oder Ausgaben für eine Haushaltshilfe.

Noch mehr private Ausgaben können bei den außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Hier geht es um Kosten, die in ihrer Höhe deine „zumutbare Eigenbelastung“ übersteigen. Die Höhe eurer persönlichen Belastungsgrenze richtet sich nach euren Einkünften. Zu den absetzbaren Ausgaben gehören Kosten für Medikamente, medizinische Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte genauso wie Bestattungskosten oder Unterhaltszahlungen. 

Was euren Krankenhausaufenthalt neben einer Erstattung der Kosten noch angenehmer gestalten kann, ist die Krankenhauszusatzversicherung der VGH. Denn wenn ihr schonmal einen Krankenhausaufenthalt im Mehrbettzimmer mit bis zu acht Personen erlebt habt, dann wisst ihr genau, was das bedeutet: Hohe Lautstärke, wenig Schlaf und von Entspannung keine Spur. Das liegt daran, dass gesetzlich Versicherte im Krankenhaus nur eine Grundversorgung erhalten. Wenn ihr darauf keine Lust mehr habt, dann lohnt sich die Krankenhauszusatzversicherung der VGH. Sie ermöglicht neben der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer zum Beispiel auch eine privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten.

VGH KrankenhauszusatzversicherungWenn schon Krankenhaus, dann First Class

Und wie macht man nun eine Steuererklärung?

Die erste Möglichkeit, die ihr für die Erstellung eurer Steuererklärung habt, ist ganz einfach: Füllt die entsprechenden Formulare aus. Alle notwendigen Formulare erhaltet ihr beim Bundesfinanzministerium.

Wenn ihr euch jedoch nicht allein ans Ausfüllen traut, gibt es viele Möglichkeiten. Hilfe erhaltet ihr zum Beispiel bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Die Mitgliedschaft kostet je nach Höhe eurer Einnahmen zwischen 40 und 400 Euro im Jahr. Dafür erhaltet ihr Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung und viele Tipps, mit denen ihr Steuern sparen könnt. Aber: Häufig beraten Lohnsteuervereine keine Menschen, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Landwirtschaft erzielen.

Wenn ihr selbstständig seid, lohnt sich oft der Weg zum Steuerberater. Viele Berater sind sogar auf Selbstständige und Firmen spezialisiert. Hilfe bei der Suche findet ihr beim Deutschen Steuerverband oder bei der Bundessteuerberaterkammer.

Auch online findet ihr Hilfe. Es gibt inzwischen eine große Anzahl an Anbietern, die ihre Softwares und Programme zur Erstellung von Steuererklärungen anbieten. Besonders einfach und mit jährlich neuen Geheimtipps zum Steuern sparen ist das WISO Steuerprogramm ausgestattet. Das Programm leitet euch durch jeden Schritt der Steuererklärung und erklärt euch ganz genau, was ihr machen müsst. 

Eines können euch die professionellen Helfer aber nicht abnehmen: Egal ob Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater oder -programm, Belege und Unterlagen müsst ihr schon das ganze Jahr über sammeln und am besten übersichtlich zusammenstellen.

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